Hallo Toathaughoa10
Eine Antwort auf deine Frage ist schwierig. Der Eintrag von Hand ist nur erlaubt, wenn nachweislich der Stempelautomat defekt war.
Steht der Vorwurf der Fälschung im Raum, dann wird es komplizierter; eine nachgewiesene Fälschung führt zu einer Anzeige.
Du hast die Möglichkeit, dich beim Inkassocenter des Verkehrsunternehmens zu melden, mit dem du gereist bist. Du kannst dich da erkundigen, wie es nun weiter geht.
Die Telefonnummer des Inkassocenters findest du auf dem Beleg “Fahren ohne gültigen Fahrausweis”, im unteren Bereich. Für die SBB ist dies das Service-Center Einnahmen, Tel. 0848 00 11 33. Weitere Telefonnummern findest du auch hier: https://www.zvv.ch/zvv/de/abos-und-tickets/ticketkontrolle/inkasso.html
Mein persönlicher Rat:
- Das Verkehrsunternehmen muss dir beweisen, dass du einen gefälschten Fahrausweis genutzt hast.
- Antworte auf Fragen wahrheitsgetreu, ein Fälschungsvorwurf musst du ernst nehmen.
- Eine Beratung bei deiner Rechtsschutzversicherung ist sicherlich empfehlenswert, auch dann, wenn du der absoluten Überzeugung bist, dass du dir nichts zu schulden kommenlassen hast.
- Weitere Informationen findest du hier: Rechtliche Grundlagen. | SBB
→ Meine Antwort und mein Ratschlag widerspiegeln meine Ansicht der Sachlage. In dieser Angelegenheit zählt letztlich einzig und alleine die Ansage des Verkehrsunternehmens. Wir können dir in der SBB Community keine abschliessenden Informationen erteilen, da wir bei der Kontrolle nicht dabei waren.
Viele Grüsse
Roland