Das Vorgehen ist rechtlich korrekt. Der Gläubiger muss nicht mahnen, schon gar nicht mehrmals. Die Gebühr ist ebenfalls korrekt, da sie in den AGB erwähnt ist.
Kundenfreundlich ist das Vorgehen jedoch nicht. Schon gar nicht in Deinem Fall, da Du ja den grössten Teil des Betrags bezahlt hast und es klar ein Versehen war.
Unfreundliche Texte mit Androhung diverser Konsequenzen verwenden auch andere Grosskonzerne. Je grösser die Firma, desto agressiver die Formulierungen. Der Handwerker im Dorf, zu dem man Alternativen hat, wählt eine anständigere Formulierung. (Wobei bei dieser aber auch weniger mit Zahlungsausfällen zu kämpfen hat als die SBB.)