Guten Tag AxleggsSOBB
Danke für deine Nachricht.
Gerne einige Hintergrundinformationen zur Kundeninformation im Zug:
In den Richtlinien des Bundesamtes für Verkehr BAV zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes sind die Lautstärke und die Frequenzbreite der Lautsprecherdurchsagen geregelt. Um auch Reisenden mit einer Hörbehinderung eine genügend laute Information zu bieten, müssen die Durchsagen im ganzen Wagen eine bestimmte Anzahl Dezibel über dem Grundlärm sein. Gewisse Zugtypen messen den effektiven Geräuschpegel und passen die Lautstärke entsprechend an, andere sind technisch dazu nicht fähig. Ist ein solcher Zug schwach besetzt, kann die Lautstärke als hoch erscheinen. Meistens hilft es, sich etwas weiter weg von den Lautsprechern zu setzen.
Ich wünsche dir einen angenehmen Wochenstart. Gruss, FabianBl