Ex-Bähnler Ja, die Umstellung des MWST-Satzes vereinfacht die Sache nicht… Wenn man da die Beträge selbst ausrechnet, könnte man wegen Rundungsregeln auf leicht andere Beträge als die SBB kommen. Mit einheitlichem Satz sollte der Beleg aber akzeptiert werden, so wie auch Billette akzeptiert werden.
Auf meiner Rechnung steht wie erwähnt kein MWST-Betrag und es wird fälschlicherweise nur ein Satz verwendet:

Das wurde aber im Laufe des Jahres korrigiert, wie man am Beispiel von @Paul-ZH sieht.
Mein Treuhänder ist (zum Glück) sehr pingelig, aber bei solchen Sachen sagt er, ich solle es einfach so einreichen. Die Chance einer Prüfung sei gering und falls doch eine komme, solle ich dem Prüfer das Erfolgserlebnis gönnen.🙂