Empfehlungen und Richtlinien zur Schreibweise von Stationsnamen sind hier zu finden: https://www.öv-info.ch/sites/default/files/2023-03/richtlinien_zur_schreibweisederstationsnamen.pdf
Die “Verordnung über die geografischen Namen” (GeoNV) ist die gesetzliche Grundlage dazu: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/393/de#art_27. Darin ist definiert, dass Stationsnamen nach der Ortschaft benannt sein sollen, die sie bedienen. Das erklärt die Umbenennungen nach Gemeindefusionen. Ich habe jedoch nicht gefunden, ob solche Umbenennungen zwingend sind und falls ja, in welchem Zeitraum. Evtl. geht das zuständige Unternehmen die Namen nur alle paar Jahre durch und meldet die Änderungen gesammelt.
Eigentlich dürfen Stationsnamen nicht nach Unternehmen benannt sein, aber man ändert bestehende Namen nicht. “Stein AG, Novartis” wird es also noch in Zukunft geben.
Die VBZ haben sich 2018 eine Ausnahme geleistet und aus “Zürich, Börsenstrasse” “Zürich, Kantonalbank” gemacht.
Eine Besonderheit gibt es in Stein AG, wohl aus historischen Gründen: Der Bahnhof heisst nicht “Stein AG”, wie nach der (aktuellen) Regelung vorgeschrieben, siehe “Aesch BL”, “Aesch LU”, “Aesch ZH”, sondern “Stein-Säckingen”. Der Zusatz kommt von der deutschen Stadt Bad Säckingen auf der anderen Seite des Rheins. Stein-Säckingen ist jedoch kein Grenzbahnhof, es existiert nicht einmal eine grenzüberschreitende Buslinie. Von “Stein-Säckingen” nach “Bad Säckingen” müsste man den Bus ab Rheinfelden nehmen.