Hallo Fliekussietz15
Deine Rückmeldung betrifft wahrscheinlich die Basler Verkehrsbetriebe, da die SBB keine Busse betreibt.
Es ist korrekt, dass abgelaufene Abos bis auf 10 Tage zurückdatiert werden können, wenn im Gegenzug ein Jahresabo gekauft wird. Dann wird auch der Zuschlag erlassen. Es handelt sich um eine Kulanzregel. Beim Kauf eines Monatsabos gilt dieses Angebot allerdings nicht.
Wenn du ein TNW-Abo hast, und du mit der Kulanzregel nicht einverstanden bist, dann müsstest du dich beim TNW beschweren.
Viele Grüsse
Roland