Hallo roman_hibihubi
Ja, das geht. Im Tarif zum GA Kind steht:
Massgebend für die Gewährung der Ermässigung ist der 1. Geltungstag des Abonnements. Wird das 16. Altersjahr im Verlaufe der Geltungsdauer des Abonnements vollendet, so behält dieses seine normale Geltungsdauer für die bezahlte Periode (Monat oder Jahr).
Viele Grüsse
Roland