Hallo Anonymous43
Da diese Frage hier innert kurzer Zeit 2 x gestellt worden ist habe ich mir die Zusatz-Billettinformationen angesehen. Dort ist diese einschränkende Bedingung nicht aufgeführt (siehe unten). Wie bei „Kein Umtausch und keine Erstattung“ darf auch „E-Tickets sind persönlich und nicht übertragbar" nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden.
Ich bitte dich deshalb mit dieser Begründung hier eine Rückerstattung für deine Spartageskarte zu beantragen - und nach der Ablehnung durch die SBB - den Fall an die Ombudsselle öffentlicher Verkehr zu senden.
In der Zwischenzeit werde ich bei der SBB die Ergänzung dieser Texte beantragen. Vielleicht können wir damit gemeinsam eine Verbesserung der Kundeninfomation erreichen.
Danke und Gruss
Reto
