Hallo alle Bahnfahrende
Bei Grenzüberschreitenden Bahnfahrten mit Zuggebundenen Fahrscheinen (Reservierungspflich) stellt sich bei verpassten Anschlüssen die Frage, ob eine Bahngesellschaft weiter befördert, wenn die Verspätung bei einer vorherigen (ausländischen) Gesellschaft entstanden ist.
Bei Fahrten nur mit hochwertigen Zügen (ICE, TGV …) besteht die AJC Vereinbarung der CIT zur Weiterbeförderung.
Was aber, wenn dazwischen ein Teilstück über nicht hochwertige Zugverbindungen (Regional wir TER, S-Bahn oder Regio) stattfinden musste, was zB ab Genf nach Lyon, Tessin bis Mailand oder ab Basel nach Frankreich Mulhouse üblich ist?
Als bsp meine Fahrt von Zürich nach Port Bou via Mulhouse und Montpellier Saint-Roch.
Bei der SNCF bekomme ich den Fahrschein online nur für Basel SBB bis Port Bou. Die Strecke Zürich-Basel SBB muss ich online über die SBB beziehen.
Das Teilstück Basel-Mulhouse ist mit Regionalzug (TER) also nicht hochwertig.
Was wäre nun, wenn ich auf der Teilstrecke Zürich-Basel eine Verspätung wegen Verschulden der SBB erleide und den Anschluss in Basel verpasse?
Verfällt dann mein Zuggebundener SNCF Fahrschein für die restliche Strecke?
Dieses Problem schein von den Bahngeselschaften und der EU erkannt worden zu sein. Als Lösung werden „Durchgangsfahrscheine“ postuliert.
Diese würden eine durchgehende Verantwortung/Haftung für die gesamte Reise sicher stellen bzw eine durchgehenden Beförderungsvertrag darstellen.
Die DB und SNCF verweisen in ihren ABGs schon auf solche Fahrscheine, bei der SBB finde ich dazu nichts.
Weder bei DB noch bei SNCF wird aber erwähnt, wie man solche „Durchgangsfshrkarten“ kaufen kann. Auf deren Onlinefahrscheinen steht dazu nichts und Billetkauf am Schalter oder Zusendung per Post ist keine Option, da man da extrem umständlich oder nicht möglich.
Wer kann also was zu diesen Durchgangsfahrscheinen sagen?
B.