Hallo GrillMasterFlash
Wir können hier in der SBB Community zu Reisen ohne gültigen Fahrausweis und erhobenen Zuschlägen bei Fahrausweiskontrollen keine Hilfe bieten. Du musst dich mit deinem Anliegen ans Servicecenter Einnahmen der SBB wenden:
https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/meine-abos/reisen-ohne-gueltigen-fahrausweis.html
Sparbillette sind nur auf den bei der Buchung gewählten Verbindung gültig. Die Reisenden profitieren von stark vergünstigten Tickets, geben aber im Gegenzug jegliche Flexibilität bezüglich selbstbestimmter Abfahrt auf. Es müssen die Züge benutzt werden, die auf dem Fahrausweis genannt sind. Wer dies nicht tut, verstösst gegen den Handel (Konditionen) und gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis und wird entsprechend registriert. Die Konditionen sind vor Kauf bekannt und sind beim Buchen transparent angezeigt.
Es würde doch ein Hinweis reichen, dass zukünftig auf den Fahrplan geachtet werden soll.
Dies wäre nicht fair gegenüber den Reisenden, die ein normales Streckenbillett gekauft haben, da sie zu einer selbstbestimmten Zeit reisen möchten. Würde dies einfach so akzeptiert, mit einem Hinweis wie von dir gefordert, gäbe es keinen Grund mehr, (flexible) Billette zum Normalpreis zu erwerben; da würde jeder mit einem Günstigticket reisen und auf Kulanz pochen - das Sparbillett-System wäre ausgehebelt.
Gäbe es eine Alternative, wenn man dennoch früher reisen möchte? Ja, man kann ein neues Streckenbillett für dieselbe Strecke zum Normalpreis kaufen und sich das Sparbillett rückerstatten lassen (Mindestpreis des Billetts: CHF 10; Gebühr für die Rückerstattung: CHF 10).
Viele Grüsse
Roland