Hallo mrober
Als Handgepäck, welches im Fahrzeug mitgenommen werden darf, gelten leicht tragbare Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Die maximale Abmessung beträgt 1.20 × 0.80 × 1.00 m.
Möbel und Hausrat gelten nicht als Reisegepäck.
Gruss
Roland