Salü Roland
danke für deine prompte Antwort. Schon wieder was gelernt (NDV).
Es ist dennoch nicht wirklich nachvollziehbar, warum auf einer Strecke welche zum öffentlichen Verkehr gehört und für welche ich ein gültiges Ticket habe, die Juniorkarte nicht gelten soll. Mit ist sonnenklar, dass die Kinder mit der Juniorkarte nicht gratis auf den Skilift, (Sesselbahn) mitkommen können .. aber doch nicht für die Zubringerbahn aus dem Tal?
hier auch noch ein schwammiges Zitat aus den AGB’s
"Die Ermässigungen wie Gästekarte, Juniorkarte, Kindermitfahrkarte, Halbtax
und Generalabonnement sowie die Gästekarte gelten nur für Wanderer, und
nicht für Skifahrer." .. äh .. in dem Fall bin ich immer Wanderer
kommt noch das ungute Gefühl hinzu, dass die lieben Walliser ihre besten und treusten Kunden, welche das teuerste Billet kaufen, auf diese Weise ziemlich vergraulen