Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Aufgrund des Zugstreiks der deutschen Bahn ist mein Zug von Zürich nach München am 29.01. ab St. Margrethen ausgefallen.
Die Mitarbeiterin im Kundencenter verwies man mich auf ein entsprechendes Reklamations-Formular verwiesen. Dies habe ich ausgefüllt und wurde dann als Antwort darauf auf den Entschädigungsantrag verwiesen, wo nach je nach Verspätung am Ziel 25% oder 50% erstattet werden. Der Zug ist - unabhängig mit wie viel Verspätung ich am Ziel angekommen bin -aufgrund des Streiks nicht gefahren. Dementsprechend leuchtet es mir nicht ein, dass ich hier nur anteilig eine Erstattung erhalten soll. Ich habe dies auch entsprechend kommuniziert, jedoch erhalte ich nun keine Antwort mehr. Gekauft hatte ich zudem ein Flexticket (Flexpreis) was ja auch etwas teurer ist.
Was kann ich hier tun, wenn sich geweigert mir den Fahrpreis zu erstatten, obwohl die Fahrt ab St. Margrethen ausgefallen ist und ich daher das Transportmittel nicht nutzen konnte und mit anderen Verkehrsmitteln weiterreisen musste, aber die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen konnte?
Für Input wäre ich dankbar!