Hallo Marlon10
Die Frage ist natürlich, was für ein Grill ist es und wie gross.
Grundsätzlich darfst du Handgepäck, das du für die Reise benötigst, im Zug transportieren. Der Zug ist aber kein Umzugsunternehmen. Gänzlich verboten sind Geräte und Gegenstände, die brennbare Stoffe wie Gasflaschen, Sprit, Benzin, etc. enthalten oder damit betrieben werden.
Du findest die Bestimmungen zum Handgepäck im Tarif 600:
Als Handgepäck, welches im Transportmittel mitgenommen werden darf, gelten leicht tragbare Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, durch den Reisenden oder die Reisende selbstständig und problemlos ein- und ausgeladen und in den vorhandenen Platzverhältnissen sicher verstaut werden können. Andere Reisende dürfen durch die Gegenstände weder gefährdet, behindert noch gestört werden.
Als Handgepäck dürfen nicht mitgenommen werden:
• giftige, radioaktive und ätzende Stoffe oder Gegenstände
• entzündend wirkende oder entzündbare, explosive Stoffe oder Gegenstände, welche nicht für den üblichen Hausgebrauch benötigt werden
• ansteckungsgefährliche oder ekelerregende Stoffe
• geladene Schusswaffen
• Sachen, die den Tarifbestimmungen über Masse, Umfang und Verpackung nicht entsprechen
• lebende Tiere, vorbehalten bleibt Ziffer 8.
Viele Grüsse
Roland