Hallo Roland-Sigmund
Unten siehst du meine Antworten:
- Ist das Velo in einem anderen Wagon als der Sitzplatz? Ja dies kann gut möglich sein, falls du eine Sitzplatzreservation noch hast.
- Oder sind das Velo Wagons wo auch gleich Sitzplätze direkt im gleichen Wagon vorhanden sind? Es sind auch Sitzplätze vorhanden.
- Wenn weit auseinander - reicht da die Zeit beim z.B. Umsteigen, um das Velo selber auszuladen? Falls du es in der Schweiz mitnimmst benötigst du keine Platzreservierung somit kannst du im gleichen Wagen sitzen und so reicht auch die Zeit.
- Wie ist die Regelung bei Beschädigungen? Ist der Transport dann versichert? Selbstverständlich haftet die SBB, wenn der Schaden durch das Personal verursacht wird (PBG 42).Ansonsten liegt eine Haftung der SBB bei Beschädigung von Handgepäck/Velos grundsätzlich nur dann vor, wenn der Schaden durch die Verwirklichung eines charakteristischen Risikos entstanden ist (EBG 40b) – beispielsweise in Folge einer Vollbremsung. In den meisten Fällen liegt jedoch bei Beschädigung von/durch Gepäck/Velos keine Haftung des Transportunternehmens vor. Entweder haften die (Mit) Reisende (PBG 23 Abs. 3) oder den Schaden hat der Geschädigte selbst zu tragen.
Grüsse, AuroraD.