Hallo Marco_K „die Mitnahme eines Velos in solchen Zügen kann zu Zuschlägen führen.“
??? - Ich staune. Sperrzeiten für die Velomitnahme | Link kennt meines Wissens nur der ZVV.
Zitat: „Wo und wann Sie im Zürcher Vekehrsverbund Ihr Velo mitnehmen dürfen, entnehmen Sie der folgenden Tabelle.“
Und nur weil ein Zug durch den Kanton Zürich verkehrt soll diese Regelung auch in andern Kantonen (hier Aargau) gelten? Diese Tarifgrundlage möchte ich sehr gerne sehen!
Ich würde das Velo im Kanton Aargau auf jeden Fall auch in der S42 mitnehmen. Das Velobillett kann gelöst werden, indem man einfach eine frühere Verbindung mit der S26 auswählt oder man (bei einer Hin- und Rückfahrt) eine A-Welle Tageskarte für das Velo kauft.
Konkret: Wenn du mit deinem Velo z.B. mit der S42 (Muri AG ab 06:32) fahren möchtest, dann kaufst du einfach ein Velobillett für die frühere S26 (Muri ab 06:09). Dieses Zonenbillett ist eine Stunde lang gültig.
Noch einfacher: Du kannst auch für dein Velo für die beiden Zonen 533 und 534 eine Mehrfahrtenkarte zum Abstempeln zum ermässigten Preis (cür CHF 3.60 pro Weg) kaufen.
Gruss, Reto