Marco_K : Ich habe dieses Vorgehen wie beschrieben als Besteller/Zahler der Vertragspartner gemacht für eine Person in Ausbildung und mein Kollege für seine Mutter - überhaupt kein Problem am Schalter.
Ich finde dieses Zugeständnis des Schalterpersonals echt grossartig, wenn es auf das logische Empfinden schaut und nicht nur auf “Dienst nach Vorschrift”.
Ich habe diesen Vertragspartner nach dem Ende der Ausbildungszeit (die ja meistens erst nach Volljährigkeit endet) geändert, indem wir beide an einem bedienten Schalter vorsprachen.
Bei meinem Kollegen wird es dann sein, wenn seine Mutter nicht mehr das GA nutzen kann. Er hat ihr das GA nur deshalb gekauft, dass sie ohne grosse Hindernisse ihre Kinder und Enkelkinder besuchen kann und weil sie selber nicht mehr fähig ist, ein elektronisches Billett zu lösen oder den Billettautomaten zu bedienen und der nächste Billettschalter wie es heute leider ist… weit entfernt ist. Er wolle einfach verhindern, dass seine Mutter in eine Bussenfalle gerät und meint lakonisch: Es ist ein grosses Verlustgeschäft, aber ich will meiner Mutter diese letzte Freude noch gönnen, auch wenn sie das GA nur zu ca 10-20% ausnutzt - aber es gebe halt keine vernünftige Alternativen für Spontanreisen an verschiedene Ziele…