Hallo Koschka95
a) Gut wäre, wenn ihr die SwissPass Karten dabeihabt, so kann die Kundennummer übernommen werden.
b) Sofern die Mitfahrtageskarte bei der namentlich definierten mitfahrenden Person (z.B. Grosselternteil) korrekt hinterlegt ist, reicht es aus, wenn die mitfahrende Person die Karte zeigt. Die SwissPass Karte des Kindes muss dann nicht zwingend dabei sein.
c) Ja, weil das Kind bleibt im Besitz seines SwissPasses, auch wenn die Juniorkarte nicht erneuert wird. Es kommt immer wieder mal vor, dass Kunden die SwissPass Karte vorzeigen, dieser aber ohne Leistung ist, weil die Juniorkarte zwischenzeitlich abgelaufen ist.
→ Der SwissPass des Kindes (mit oder ohne Leistung) ist auch dann vorteilhaft, wenn das Kind mit einer Kindertageskarte als e-Ticket reist. Auch dann müssen sich Kinder ausweisen können.
Viele Grüsse
Roland