Kommt darauf an:
Anerkennst Du die Forderung, bezahlst Du die offene Rechnung. Danach kannst Du die SBB bitten, die Betreibung zu löschen. Dafür kann eine Gebühr verlangt werden. Diese musst Du bezahlen, denn es gibt kein Anrecht auf Löschung. Fünf Jahre nach Bezahlung wird der Eintrag im Betreibungsregister aber automatisch gelöscht.
Anerkennst Du die Forderung nicht, erhebst Du Rechtsvorschlag. Drei Monate später kannst Du beim Betreibungsamt die Löschung der Betreibung verlangen. Das gilt nur, falls der Gläubiger (in Deinem Fall wohl die SBB) die Betreibung nicht weiterzieht. Sonst kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
Die Forderung nicht anerkennen solltest Du nur, wenn Du Dir sehr sicher bist und Dich juristisch hast beraten lassen. Denn ein Gerichtsverfahren ist teuer und muss vom Verlierer bezahlt werden. “Ich finde die Busse zu hoch” ist also kein Grund für eine Anfechtung.