Hallo FrankBahn
Ja, das ist im Schweizerischen Verkehr geduldet, sofern das Billett auf die reisende Person lautet, der QR Code bei der Fahrausweiskontrolle lesbar ist, und sich die reisende Person mit einem physisch vorhandenen Ausweis ausweisen kann.
Ist der Code nicht lesbar, aus welchen Gründen auch immer, muss der Fahrausweis nachträglich am Schalter gegen eine Gebühr von CHF 30 vorgezeigt werden.
Noch besser ist es, der reisenden Person nicht nur den QR Code zuzusenden, sondern das PDF Dokument, das alle Angaben enthält.
Viele Grüsse
Roland