HelloThere : ich würde meinen, die Antwort von Paul-ZH sollte ausreichen um zu erkennen, dass es sich um eine Person handelt, die befugt ist, Billette oder den SwissPass mit den hinterlegten Abos zu kontrollieren oder event. einen Ausweis im Zusammenhang mit einem QR-Code zu verlangen.
Ich verstehe zwar, dass die Nachrichten in der Presse mit dem dreisten Vorgehen von sog. falschen Polizisten verunsichern können, aber auch dort wird nicht in erster Linie eine Ausweiskontrolle empfohlen (Stichwort : Wie kann ich als Laie einen echten Ausweis von einem falschen Ausweis unterscheiden ?), sondern dass man auf gewisse Wünsche nicht eingeht, weil dies die Polizei oder in diesem Falle der Kontrolleur nie verlangt. Dazu gehören z.B. die Sicherstellung von persönlichen Sachen (Debit- und Kreditkarten, Geldbörsen, Handy, Laptop )
Das Misstrauen gegenüber einer Billettkontrolle muss schon realistisch sein und darf nicht einfach ein Argument sein, um sich so mit fadenscheinigen Argumenten einer Ausweiskontrolle generell zu entziehen.
Ich weiss ja nicht, was der Kontrolleur alles auf seinem Display sieht (resp. einscannen könnte) - ich als Nutzer sehe diesen grünen Displayrand aufleuchten und dann war die Kontrolle OK.