cheri
Auf der Website der SBB heisst es:
Grundsätzlich nicht. Sitzplatzreservierungen können weder umgetauscht noch erstattet werden. Für zuschlagspflichtige Züge gelten besondere Bestimmungen.
Eine Ausnahme besteht, falls der Rollmaterial-Einsatz sich kurzfristig ändert und die Reservierungen ihre Gültigkeit verlieren. Lassen Sie sich vom Zugpersonal dafür eine schriftliche Bestätigung ausstellen. Eine Rückerstattung der 5 Franken erhalten Sie am Billettschalter.
Durch den Zugsausfall verliert die Reservation die Gültigkeit und wird somit grundsätzlich erstattet.