Ex-Bähnler Hallo Reto
Ich vermute, dass die ÖBB (NightJet) entscheiden, welche Entschädigung in einem solchen Fall gibt. Die SBB können auch nicht 50% rückerstatten, wenn die ÖBB nur 25% vergüten.
Wir wissen nicht, ob die Umleitung vor dem Kauf der Tickets schon bekannt war oder nicht. Das kann eine Rolle spielen. Man kann auch keine Entschädigung verlangen, weil die Züge über die Gotthard-Panoramastrecke umgeleitet werden, obwohl man eine Stunde mehr braucht.
GCC-CIV/PRR
10.5.2 Ferner ist der Beförderer von seiner Haftung für erlittene Verspätungen (Punkt 10.2 vorstehend) befreit, wenn der Reisende vor Kauf des Beförderungsausweises über mögliche Verspätungen informiert wurde oder wenn bei der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder über eine andere Strecke die Verspätung bei seiner Ankunft am Zielort gemäss Beförderungsvertrag weniger als 60 Minuten beträgt.
Gruss
Daniel