Suthini69
Ich verstehe dich schon ein wenig. Wenn man es seit zwei Jahren so macht, dann akzeptiert man nicht, dass es nicht erlaubt sein soll. Aber es gibt kein Gewohnheitsrecht.
Du weisst nach zwei Jahren sicher, dass es nicht gestattet ist. Denn du hast ja auch eine Ausrede parat. Die SBB ist schuld. Sie ist nie pünktlich. Und dass alle, die solche Tarifbestimmingen anwenden als Paragraphenreiter betitelt werden, passt gut dazu.
Aber: Jede Kontrollperson kann von dir und allen andern einen Zuschlag verlangen, wenn man mit einem Fahrausweis der 2. Klasse in der 1. Klasse aussteigen will. Für irgend etwas zahlen die Reisenden der 1. Klasse ja einen beträchtlichen Aufpreis.
Gruss, Reto