HH_Schweizbegeisterte14 Die Reiserücktrittsversicherung scheint da etwas übereifrig zu sein… Denn eine Zugreise ist (zumindest in der Schweiz) nicht mit einer Flugreise vergeleichbar, wo die Passagiere beim Gate konsequent nochmals erfasst werden und somit eine exakte Passagierliste erstellt werden kann.
Auch auf Fernreisezügen wie IC oder EC werden die Tickets hier jedoch keinesfalls konsequent kontrolliert, sondern meiner Erfahrung nach höchstens in vielleicht 50% der Fälle. Im Regionalverkehr geschieht dies noch viel seltener.
D.h. auch wenn bei der Ticketkontrolle jeweils ein “geprüft” Status an die Server der jeweiligen Transportunternehmung zurückgemeldet würde, wäre ein “ungeprüftes” Ticket noch lange kein hieb- und stichfester Beweis dafür, dass der Passagier die Reise gar nicht angetreten hat, sondern genausogut im Zug gesessen haben könnte und bloss das “Glück” hatte, nicht kontrolliert zu werden.
Genauso unsinnig wäre es, bei Grenzpolizei- und Zollbehörden den Nachweis einer Nicht-Einreise auf dem Landweg einfordern zu wollen, dies aus demselben Grund der nicht lückenlos durchgeführten Kontrollen.
Wie schon von meinem Vorredner erwähnt, muss der Reiseversicherung das Arztzeugnis als entsprechender Nachweis genügen.
Alternativ könnt ihr ansonsten eine Erstattung anhand des Arztzeugnisses selber direkt bei der SBB versuchen, gemäss Anleitungen auf dieser Seite bzw. den Formularen zuunterst.