Hallo ozslt
Eine Rückerstattung ist in diesem Fall nicht möglich, weil du keinen schriftlichen Beweis der Nichtbenützung hast. Ein im Voraus gekauftes Billett kann nur vor Geltungsbeginn kostenlos annulliert werden, siehe Bestimmungen: Rückerstattung von Billetten Schweiz | SBB Hilfe & Kontakt
Die SBB, respektive die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs im Generellen wissen nicht in jedem Fall, ob das Ticket benutzt wurde, oder nicht. Denn nicht auf jedem Zug, Bus, Tram findet eine Billettkontrolle statt, weshalb der Beweis der Nichtnutzung beim Fahrgast und nicht beim Transportunternehmen liegt. Daher werden Billetts nach Geltungsbeginn nur mit einem stichhaltigen Beweis (z.B. schriftliche Bestätigung der Nichtbenutzung durch den Schalter, Zugpersonal oder ein Arztzeugnis) rückerstattet.
In der SBB Community sind wir nicht in der Lage, Einzelfälle zu behandeln oder näher darauf einzugehen. Deine Anfrage kannst du ausschliesslich über das SBB Contact Center regeln, entweder telefonisch, oder schriftlich.
Viele Grüsse
Roland