Sommersonne82 Es gibt keine Begrenzung in kg oder Stücken, die offizielle Antwort ist:
Der Reisende darf leicht tragbares, dem Reisezweck dienendes Handgepäck mitnehmen, das auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen deponiert werden kann. Er muss es beaufsichtigen und, falls vorgeschrieben, kennzeichnen. Das Handgepäck darf andere Reisende und den Eisenbahnbetrieb nicht behindern und beispielsweise anderen Reisenden, anderem Handgepäck oder der Eisen-bahnausrüstung Schaden zufügen. Die besonderen Beförderungsbedingungen legen die etwaigen Sanktionen fest.