Hallo Staprinna49
Für einen Strafregisterantrag benötigt es eine Anzeige bei der zuständigen Strafbehörde seitens des Transportunternehmens. Eine Anzeige kann grundsätzlich schon nach der ersten Fahrt ohne gültiger Fahrausweis erfolgen, denn Fahren ohne Billett ist nach dem Transportgesetz eine Straftat.
Weitere Informationen zur SBB findest du hier:
https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/meine-abos/reisen-ohne-gueltigen-fahrausweis.html?tracking-marketingurl=rogf#anchor7
Fahren ohne Fahrausweis ist unfair und gleichgestellt wie, wenn du im Lebensmittelladen klaust. Wenn du wo arbeitest, und Lohn beziehst, überlege dir, wie du dich fühlen würdest, wenn die Kunden für deine Leistung ebenfalls nicht bezahlen.
Viele Grüsse
Roland