Salut stnimmerlein
Leider gab es wie erwähnt bereits Fälle, bei welchem keine Schlafwagen in der Komposition der NJ vorhanden war. Inzwischen gibt es selten bis keine Rückmeldungen mehr zu einem fehlenden Schlafwagen. Falls dies jedoch auftritt, kann ein Teil des Tickets aufgrund des Downgrades zurückerstattet werden. Bei einem Downgrade (Schlaf zu Liegewagen bzw. Liegewagen zu Sitzplatz) beträgt der Erstattungsbetrag bei 50%. Bei einem Double-Downgrade (Schlafwagen zu Sitzplatz) beträgt der Betrag 100% des Tickets.
Gründe für diese aussergewöhnlichen Fällen können verschiedene sein. Einer davon könnte ein kurzfristiger Ausfall des Wagens haben, ein technischer Defekt oder Mängel. Andererseits kann die Kommunikation der Information verspätet sein, oder ganz ausfallen. Dies entweder von Seiten der ÖBB (diese betreiben diesen Nachtzug) oder von der SBB.
Zurzeit gibt es keine nennenswerte Zwischenfälle zu diesem Thema und auch keine besonderen Kundenrückmeldungen zu fehlenden Schlafwagen.
Ich hoffe dies klärt einige Fragen und ich wünsche ein schönes Wochenende.
LG Zebis