Mögliche Erstattungen sind hier geregelt: https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ausflugs-abo.html
Vollumfängliche Erstattungen abzügl. eines Selbstbehaltes sind nur bei Todesfall oder einem Upgrade auf GA oder ein teureres Ausflugsabo möglich. Es wurde aber von Anfang kommuniziert, dass ein Ausflugsabo nicht verlängert werden kann resp. auf ein neues Folgeabo übertragen werden kann. Gerade die Pandemie löste deswegen schon Diskussionen aus….
“Nicht genutzte Ausflugstage können nicht auf das Folgejahr übertragen, jedoch erstattet werden. Dabei verrechnen wir pro genutzten Ausflugstag 75 Franken (2. Klasse) bzw. 127 Franken (1. Klasse), was dem Preis einer Tageskarte zum Halbtax entspricht. Den Restbetrag erhalten Sie abzüglich des üblichen Selbstbehalts von 10 Franken ausbezahlt.” Quelle: Link oben
Allerdings bringt dies nichts, denn bei 11 genutzten Tagen zum Normalpreis (=Tageskarte zum Halbtax) würden mit 11*75=825 CHF mehr berechnet als für alle 20 bezahlten zum damaligen Aktionspreis von 620 CHF….
Übrigens habe ich auch ein 20er Ausflugsabo in dieser Aktionszeit letztes Jahr gelöst und mir damals wegen der Pandemie vorgenommen (und auch durchgezogen) mind. 15 der 20 in den ersten 5 Monaten (Sommer/Herbst) zu nutzen, denn gerade in den ausflugsarmen Monaten im Winter/zeitiges Frühjahr werden oft recht günstige Aktionstageskarten angeboten. Aber ich gebe zu, so ein 20er Abo verlangt eine frühzeitige aktive Nutzung.
Aber ich würde es ebenfalls begrüssen, wenn diese Ausflugsabo nur schon eine Laufzeit von 18 Monaten hätten, denn dann würde ich beginnend mit z.B. Anfangs Mai bis Ende Oktober Folgejahr lösen und jedes 2. Jahr die Zeit Anfangs November bis Ende April mit Aktionstageskarten, Gemeinde-Tageskarten, Spartageskarten überbrücken, wo diese einfach erhältlich sind… aber ich weiss: Es sind nur Wunschträume. Jedenfalls mit weiteren Aktionen rechne ich in nächster Zeit nicht…