Hallo Chepaugreuth84
Ich bin der Ansicht, dass dies nicht gestattet ist. In den P&Rail AGB steht folgendes:
„Nicht zugelassene Nutzungen.
Verboten sind sämtliche anderen Nutzungen als das Abstellen von leichten Motorwagen (bis 3500 kg) innerhalb der markierten Parkfelder, insbesondere:
…
campieren
…“
Für mich ist das Übernachten im Wagen eine andere Nutzung als das Abstellen eines Wagens.
Gruss, Reto