Whueghebou76 Kulanz ist kein Recht, auf das man sich berufen kann. Im Erstfall hätte ich jedoch ein Entgegenkommen erwartet. Es war vielleicht ungünstig, die Rechnung bereits zu bezahlen. Denn eine Rechnung zu reduzieren, macht weniger Aufwand, als eine nachträgliche Rückerstattung auszulösen.
Falls Du mit Deiner Freundin unterwegs warst und deshalb zwei Billette auf Deinen Namen gekauft hast, kannst Du eines davon erstatten lassen (Doppelkauf).
Die Personalisierung von elektronischen Billetten ist und bleibt notwendig. Das wäre nur nicht der Fall, wenn immer kontrolliert würde. So ist es bei Konzerttickets, dort wird ausnahmslos jeder am Eingang kontrolliert. Dann kann man es so einrichten, dass jedes Ticket nur einmal gültig ist.