Hallo zusammen
In der Vergangenheit gab es Diskussionen darüber, dass Gemeinde-Tageskarten nicht weiterverkauft werden dürfen. Hier ist jedoch eindeutig “Kein Zwischenhandel” auf der Karte aufgedruckt.
Wie sieht dies bei Mitfahrtageskarten, insbesondere der “125 Jahre GA” - Mitfahrtageskarte aus? Auf der Karte steht “Freie Fahrt […] in Begleitung einer Person mit einem GA. Klasse analog GA-Inhaber:in”, d.h., die Formulierung hier spricht bereits für eine Übertragbarkeit.
Im Tarif 654 (Link: https://www.allianceswisspass.ch/de/tarife-vorschriften/uebersicht) steht, dass lediglich der ausgestellte Coupon, der es einem erlaubt, eine solche Mitfahrtageskarte zu beziehen, nicht übertragbar ist. Es ist gemäss Tarif sogar möglich, mehrere Mitfahrtageskarten mit einem GA-Inhaber zu verwenden, was wiederum klar für eine Übertragbarkeit spricht (die Situation kann sich sonst gar nicht ergeben, da ja jeder GA-Inhaber nur eine solche Karte erhält).
Kurz und knapp: Darf man die Mitfahrtageskarten weitergeben oder weiterverkaufen?
Die SBB-Hotline konnte mir hier leider nicht weiterhelfen.
Merci und viele Grüsse