Hallo Ursula4852
Die wichtigsten Bestimmungen findest du hier.
Aus meiner Sicht kannst du das E-Trike weder als (kostenloses) Handgepäck noch als Velo (mit Velobillett) in den Zug mitnehmen, da es auch im zusammengefalteten Zustand zu schwer und zu breit ist.
- Als Handgepäck, welches im Fahrzeug mitgenommen werden darf, gelten leicht tragbare Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Die maximale Abmessung beträgt 1.20 × 0.80 × 1.00 m.
- Den Reisenden steht für ihr Handgepäck der Raum über und unter ihrem Sitzplatz zur Verfügung. In den Nischen der Plattformen darf Handgepäck untergebracht werden, wenn genügend Platz vorhanden und die Sicherheit gewährleistet ist (Fluchtwege jederzeit frei). Auf den Plattformen deponiertes Handgepäck darf nicht in den Durchgang ragen.
Auch ein Versand („transportieren") des E-Dreirads ist wegen des Gewichts (> 25 kg) ausgeschlossen.
Ich bin gespannt, was die SBB dazu meint.
Gruss, Reto