Wow, was für ein Seich. Man muss schon ziemlich tief in die AGB suchen gehen, um das zu sehen. Ich finde die SBB-Infoseiten dazu sehr sehr irreführend.
Der Unterschied zum Handy-Prepaid-Beispiel: Beim Handy nutzt (telefoniert) man das Guthaben ja immer zur gleichen Zeit, wie man sich zur Nutzung verpflichtet (nämlich wenn man den Anruf macht).
Beim Zug-Ticket-Kauf ist dagegen notwendigerweise immer ein Zeitabstand zwischen Verpflichtung zur Zahlung (Ticketkauf) und dem eigentlichen Nutzen der Dienstleistung (Zugfahren).
Dass sich die Gültigkeitsdauer des Halbtax PLUS auf den Zeitpunkt des Ticketkaufs, und nicht auf den Zeitpunkt des Zugfahrens bezieht, ist in keinster Weise selbstverständlich. Es hätte genauso gut umgekehrt sein können (und das war meine natürliche Annahme, und ich bin mir sicher, dass ich damit nicht alleine bin).
Was aber verheerender ist: Dies wird in gar keiner Weise auf den Info-Seiten der SBB klargestellt. Beide “Interpretationen” sind möglich, wenn man all die Info-Seiten durchliest. Auch in den AGB bleibt dies erstmal ganz lange unklar. Erst relativ spät im Dokument kommt irgendwo ein einziger Satz dazu.
Ich bin ja mal gespannt, ob der Konsumentenschutz sich da einschalten wird. Von mir aus gesehen sind das rechtlich nicht haltbare irreführende Vertragsbedingungen.
Also morgen lass ich mir meine 1500.- von der SBB wieder zurückerstatten.