Hallo KeeTraxx
Wenn eine Person ein gütliges Halbtax plus eine gültige Tageskarte zum Halbtax hatte, dann kann mit dem gültigen Mitfahrbillett eine zweite Person (in der gleichen Klasse) mitreisen, sofern diese Fahrausweise im Zug vorgewiesen werden konnten. Bei elektronischen Billetten kommt noch die Ausweispflicht hinzu.
Wenn das alles erfüllt wurde, dann sollte auch aus meiner Sicht alles korrekt sein. Somit kann sich die „gebüsste“ Person an das Service Center Einnahmen wenden und den Erlass des Zuschlags sowie die Rückerstattung des vollen Preises verlangen. Die Telefonnummer befindet sich auf dem ausgehändigten Beleg, Auch ein Antrag mit diesem Formular (> Anderer Grund) ist möglich.
Falls dieser Erlass nicht gewährt wird müsste dies von der SBB (wenn möglich schriftlich) begründet werden. Damit wäre dann noch eine Eingabe beim Ombudsmann des VÖV möglich.
Bitte melde dich wieder hier mit dem Ergebnis der Bemühungen.
Gruss, Reto