Hallo Geyiejied88
Du bist kontrolliert worden, hattest kein gültiges Billett und hast dafür eine Rechnung erhalten. Danach hast du mit der zuständigen Stelle telefoniert und man hat dir in diesem langen Gespräch sicher die Situation mehrmals erklärt.
Und nun schreibst du hier nochmals, dass du nicht gewusst hast, dass man nach drei oder vier Mal Fahren ohne Billett so hoch gebüsst werden kann.
Nein, du bist nicht unfair behandelt worden. Wir wissen nicht, warum du mehrmals ohne gültiges Billett gefahren bist. Vielleicht musst du dich besser über das komplizierte Billettsystem informieren. Unfair ist es, wenn du für eine Leistung der SBB nichts bezahlst. Denn mit den gekauften Billetten und Abonnementen bezahlt die SBB die Löhne des Personals. Auch wenn es nur ein „Versehen“ von dir war musst du diese Rechnungen bezahlen. Wenn man wenig verdient, dann tut das mehr weh. Aber wir können das nicht ändern.
Und noch etwas: In jedem Zug mit Selbstkontrolle gibt es diese Hinweise (siehe unten). Dort steht im letzten Punkt klar und deutlich, dass die Zuschläge nach jedem weiteren Fall erhöht werden. Und genau das hat man bei dir (wie auch bei allen andern) gemacht.
Ich empfehle dir dringend in Zukunft immer mit gültigen Billetten zu fahren. Bis jetzt waren es nur Zuschläge. Die SBB kann aber jederzeit einen Strafantrag stellen. Und das wird dann richtig teuer. Hier findest du die Aussage betreffend Strafantrag:
- Kann ich für Reisen ohne gültigen bzw. mit teilgültigem Fahrausweis strafrechtlich verfolgt werden?
Ja, wegen Verletzung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) können Sie strafrechtlich belangt werden. Bedenken Sie, dass mit einer Anzeige noch weitere Kosten (Gerichtskosten, Bussen usw.) auf Sie zukommen.
Gruss, Reto

Bild: Hans Altherr (https://de.linkedin.com/pulse/selbstkontrolle-hans-altherr)