Hallo Grisu66
Es ist zu unterscheiden, ob du gefahren bist via die vorgeschlagenen Umwegsverbindungen und mit Verspätung angekommen bist - oder du deswegen gar nicht gefahren bist.
Im ersten Fall hast du eine Entschädigung gemäss Fahrgastrechte zugute: 25% ab 60min, 50% ab 120min. Dann fülle bitte das Formular unter https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/erstattung-entschaedigung/rueckerstattung/entschaedigung-bei-verspaetung.html aus.
Bist du gar nicht gefahren, so müsstest du das Billett eigentlich vor der vorgesehen Abfahrtszeit rückerstatten - ansonsten liegt grundsätzlich der Beweis der Nichtbenützung bei dir. Falls dies der Fall ist, wende dich an einen Bahnschalter oder das Contact Center.
Lieben Gruss
Christian