Hallo Anonymous234
Bei einem Ausflug ist die Situation klar : er wird nur durchgeführt, wenn des Kind den SwissPass bei sich hat (und der Swisspass des Grosselternteil zusammen mit dem Billett natürlich auch)
Da muss ich dir widersprechen. Wenn die Junior- oder Mitfahrkarte auf deinem SwissPass verlinkt ist, reicht es aus, wenn du deinen SwissPass vorzeigst. Das Kind muss diesen nicht zwingend mitführen. Das Zugpersonal sieht die Verlinkung, wenn du deinen SwissPass vorzeigst.
Jetzt kann es aber vorkommen : Man bekommt als Grosselternteil ein Telefon mit der Bitte, das Kind im Nachbardorf von der Schule abzuholen und zu sich nach Hause zu nehmen. Dafür benutze ich den Bus (= 1 Ostwindzone ) Nun hat leider das Kind den Swisspass nicht bei sich.
Das ist kein Problem. Denn du hast ja dem Kind seine Mitfahrkarte auf deinem SwissPass.
Fragen: Kann die Kinder-Mitfahrkarte auch über den Swisspass des Grosselternteils eingelesen werden, d.h. den Kinder-SwissPass bei einer allfälligen Kontrolle ?
Ja.
Ein Kind in Begleitung eines Familienmitglieds, und letzteres ein gültiger Fahrausweis besitzt, zahlt nie einen Zuschlag. Der Zuschlag wird nur erhoben, wenn das Kind alleine ohne Billett reist.
Hast du den SwissPass nicht dabei, werden Formulare erstellt, dann gehst du an den Schalter und zeigst deinen SwissPass und den des Kindes vor und bezahlst 2x CHF 5.
Wichtig ist, reist ein Kind alleine mit einer Kindertageskarte als E-Ticket, so muss das Kind seinen SwissPass oder einen amtlichen Ausweis dabeihaben. Die Ausweispflicht gilt auch für Kinder.
Viele Grüsse
Roland