Ich habe jetzt an die SBB folgende Anfrage gestellt:
Liebe SBB,
ich würde gerne einen Test machen und möchte Sie fragen, ob das erlaubt oder verboten ist aus Ihrer Sicht.
Ich möchte einen Smarttag2 (wie Airtag) in einem Zug verstecken, und am nächsten Tag wieder holen.
Der Zweck wäre es, zu testen, wie gut mein Smarttag seine Position an mich durchgibt.
Und es ist eine kleine Herausforderung für mich, da ich ja denselben Zug am nächsten Tag finden und rechtzeitig erwischen müsste.
Mit dem Smarttag kann man zwar eine Position verfolgen, ich möchte damit aber folgendes klar stellen:
- Ich beabsichtige nicht, Personen zu verfolgen, sondern nur den Zug als solches.
- Der Smarttag hat auch kein Mikrofon, Kamera oÄ, sondern kann nur seine Position indirekt melden. Es gibt keinerlei Aufzeichnungsfunktion oÄ.
Das heisst, es werden weder Passagiere, noch Zugpersonal, noch der Lokführer oÄ ausspioniert.
Ich würde sehen, wann sich der Zug wo befindet, auch wenn er sich zB in der Werkstatt befindet. Ich hoffe, das ist kein Problem.
Aus meiner Sicht ist es daher unbedenklich und ich konnte keine Vorschriften finden, die so ein Vorgehen verbieten würde.
Die Frage wäre höchstens, was passiert, wenn euer Personal diesen Tracker finden würde.
Meiner Meinung nach müsste er dann ins Fundbüro wandern, wo ich ihn abholen kann, da ich ja mein Eigentumsrecht nicht verwirkt habe.
Ich würde mich über eine verbindliche Antwort freuen.