Hallo Isimo
Nein, Erstattungen können dafür nicht beantragt werden. Die Bahngesellschaft, bei welcher du das Ticket gekauft hast, muss dir lediglich einen bestimmten Betrag erstatten, falls du den auf dem jeweiligen Ticket eingetragenen Zielbahnhof mindestens 60 Minuten zu spät erreicht hast. Jedes Ticket ist ein separater Beförderungsvertrag, deshalb gibt es nur für den von der Verspätung betroffenen Beförderungsvertrag, in diesem Fall Paris-Strasbourg, eine Erstattung, falls du den Zielbahnhof dieses Tickets, also Strasbourg, wie bereits gesagt mit mindestens 60 Minuten Verspätung erreicht hast und das Verschulden bei der Bahngesellschaft liegt. Hatte der TGV 59 oder weniger Minuten Verspätung hast du gar keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Ansonsten sind es 25% des Ticketpreises (nur der Strecke Paris-Strasbourg).
Beste Grüsse
Bahnfan09