Hallo ChristianR
Ich bin einverstanden, die SBB sollten aber es klar formulieren. Du kannst nicht das AJC publizieren, aber gleichzeitig interne Weisungen haben, die das AJC widersprechen. Als Fahrgast erwarte ich transparente Information, es ist schon genug kompliziert, die Fahrgastrechte zu verstehen.
Ausserdem stimmt “der nächstmögliche Zug” sicher nicht, wenn du den letzten Anschluss des Tages verpasst. In diesem Fall willst du auch im Hotel übernachten, obwohl die Übernachtung nicht rückerstattet wird.
Du hast z.B. “Besondere Beförderungsbedingungen der SBB für internationale Reisen (BBB-SBB)”, du könntest auch “Besondere Beförderungsbedingungen der SBB für das AJC” haben, ein offizielles Dokument als Referenz.
Gruss
Daniel