Wenn nur die Eltern mit dem Kind fahren wollen, reicht eine Juniorkarte für beide Elternteile. Ein gemeinsamer Haushalt ist keine Voraussetzung dafür. Wenn aber die neuen Partner der Eltern, also die Stiefeltern des Kindes auch mit dem Kind fahren wollen, braucht es zwei Juniorkarten, eine pro Haushalt.