Hallo Anna10
Ups, da ist aber einiges schief gelaufen. Dass ein Wagen nicht “vorhanden” ist sollte nicht vorkommen, kann aber passieren. Ihr hättet das Recht gehabt auf die Reise zu verzichten und hättet das Billett anstandslos und vollständig zurückerstattet bekommen.
Den zweiten Fehler machte der (Schweizer?) Kontrolleur, der das Billett normal stempelte statt den Ausfall des Wagens zu bestätigen. Und - aller “guten” Dinge sind drei - glaubt der SBB Kundendienst lieber seinen Systemen als dem Kunden.
Deine Frage kann wohl nur die SBB selber oder ein Schlafwagen-Begleiter des betreffenden Zuges beantworten.
Was ich aber an eurer Stelle tun würde: Nochmals eine deutliche und trotzdem freundliche Beschwerde an den SBB Kundendienst zu schreiben und eine Teilrückerstattung zu fordern. Teilrückerstattung deshlab weil ja eine Transportleistung erbracht worden ist, wenn auch eine unbequeme.
Falls der Kundendienst immer noch kein Musikgehör hat, würde ich mich an die Ombudsstelle des VöV wenden. Manchmal hilft ein Hinweis auf diese Ombudsstelle im Antrag an die SBB bei der Gutheissung des Gesuchs.
Ich hoffe auf ein Einsehen der SBB und eine Wiedergutmachung des angerichteten Image-Schadens.
Gruss, Reto