Wir sind am 25.8.2024 mit EC zurück von München nach Bern gereist. Nach Bregenz kam die Durchsage, dass der Zug in der Schweiz umgeleitet wird und nicht über St. Gallen fährt und alles Gäste welche nach St.Gallen fahren wollen in St. Margrethen aussteigen müssen.
Kurz nach St. Margrethen kam wieder eine Meldung, dass der Zug auch nicht nach Zürich fährt und alle Fahrgäste in Winterthur den Zug verlassen müssen. Somit sind wir dann in Winterthur gestrandet und unsere gesamte Zugreise mit neuen Verbindungen nach Bern hat sich um 1,5 Stunden verlängert, resp. verspätet. Die online Beantragung einer Rückvergütung
ist nicht möglich, SBB meldet, weil der Zug aus München kam dies unter das internationale Beförderungsrecht fällt und wir keinen Anspruch auf Rückvergütung hätten, obwohl ja das Problem und die Umleitung resp. der Abbruch der Reise alles in der Schweiz passiert ist.