Ich habe einen Zug von Immenstadt (BRD) nach Lecco (ITA) über die SBB gekauft. Wenn ich eine Entschädigung für eine Verspätung über 1h beantragen möchte bekomme ich den Hinweis “Sie haben eine internationale Verbindung ausgewählt. Deshalb haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach nationalem Fahrgastrecht, auch wenn Sie das Billett in der Schweiz gekauft haben.” Die Schaffner in den Zügen meinten jedoch, dass mir eine Entschädigung zusteht? Kann mich hier jemand aufklären?