Hallo @sabrina1987
Die SBB schreibt dazu auf ihrer Webseite: «Am Schalter oder Billettautomaten erworbene Billette können Sie nur an einem bedienten Bahnhof erstatten lassen.»
Für eine Rückerstattung betreffend irrtümlicher Kauf mit Vollpreis statt ½ ist zwingend eine Bestätigung des Zugpersonals notwendig. Grund: Dein Billett ist unpersönlich. Nach der Fahrt kannst du nicnt mehr beweisen wer mit dem Vollpreis-Billett gefahren ist.
Hoffentlich erreicht dich diese Nachricht noch rechtzeitig. Ich wünsche dir eine angenehme Reise.
Gruss, Reto