Hallo Hingitie51
Die Mitnahme solcher grossen Gegenstände im Zug ist aus Platzgründen nicht möglich. Die Fahrräder sind in den Fernverkehrszügen der SBB aus Platzgründen ebenfalls auf eine Länge von 2 Meter limitiert.
Im Tarif 600 6.1.2 steht zudem:
Als Handgepäck, welches im Transportmittel mitgenommen werden darf, gelten leicht
tragbare Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, durch den
Reisenden oder die Reisende selbstständig und problemlos ein- und ausgeladen und in
den vorhandenen Platzverhältnissen sicher verstaut werden können. Andere Reisende
dürfen durch die Gegenstände weder gefährdet, behindert noch gestört werden.
Viele Grüsse
Roland