Hallo Christoph Limeuhu12
Ich fahre fast nie mit dem TGV von Basel nach Zürich, nur einmal in den letzten Monaten und der Zug war tatsächlich zu 150% gefüllt. Ich hatte einen Termin in Zürich, sonst wäre ich mit einem anderen Zug gefahren.
Es ist erlaubt, eine obligatorische Reservation zu verlangen. In diesem Fall muss man aber eine Möglichkeit anbieten, Plätze zu reservieren und den Preis bekanntgeben, sonst könnte das Gesetz verletzt werden.
Ich bin auch kein Jurist. Ein Problem an BAV oder Ombudsstelle zu eskalieren bedeutet für mich nicht, dass ich recht habe, das ist nur eine Möglichkeit, ein Konflikt zu lösen.
Gruss
Daniel