Hallo Magdalena.08
Wer mit dem ÖV fahren möchte, muss vor Abfahrt im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Wer dies nicht ist, bezahlt bei einer Billettkontrolle den Fahrpreis plus Zuschlag.
Wer aus Zeitgründen kein Billett kaufen konnte, kann sich bei Fernverkehrszügen vor Abfahrt beim Zugpersonal melden. Das sogenannte Perronbillett wird mit einem Zuschlag von CHF 10 ausgestellt. Nach Abfahrt ist dies nicht mehr möglich.
Weshalb du nicht gleich ein Retourbillett gelöst hast, habe ich mich beim Lesen deines Posts in der Tat auch gefragt.
Der Kundenbegleiter hat korrekt gehandelt. Ob in deinem Fall ein Entgegenkommen möglich ist, musst du mit dem zuständigen Inkassocenter anschauen. Du findest die Kontaktinformationen im unteren Drittel des erhaltenen Formulars ‘Reise ohne gültigen Fahrausweis’.
Viele Grüsse
Roland